Spenden - Stiften - Helfen

Mit dem Erbe stiften

Sie schätzen bürgerliches Engagement in Ihrer Heimatgemeinde Miesbach? Sie halten ehrenamtliche Tätigkeit für wichtig? Sie haben eine klare Meinung zur Gestaltung des öffentlichen Raums und möchten diese nicht ausschließlich der Politik überlassen? Sie wollen der Individualisierung des öffentlichen Lebens entgegenwirken? Sie finden, dass Geld mehr bewirken könnte, wenn es in regionale Projekte fließt statt in die Steuertöpfe von Bund und Land?

Dann sind Sie bei uns richtig! Treten Sie mit uns in Kontakt.

Schon über 600 Bürger Miesbachs und weit darüber hinaus unterstützen uns mit einmaligen Stiftungsbeiträgen, regelmäßigen Spenden und mit aktiver Mitarbeit. Viele Unternehmen und Institutionen solidarisieren sich mit unseren Zielen und helfen dazu, dass die Ziele unserer Satzung in Erfüllung gehen.

Sorgen Sie mit Ihrem Erbe dafür, dass damit dauerhaft Gutes für Miesbach getan wird. Mit dem Vermächtnis

  • einer Immobilie oder Teilimmobilie
  • eines Geldbetrags
  • einer Beteiligung

kann man weit über den Tod hinaus Gutes tun. Wir pflegen wunschgemäß das Andenken der Erblasser oder arbeiten still gemäß dem Willen anonymer Wohltäter. Die Zuordnung einer Spende oder einer Zustiftung zu einem Stiftungszweck oder einem Einzelprojekt kann garantiert werden und wird durch den Stiftungsrat kontrolliert. Folgen Sie dem Beispiel großer Unterstützer, z.B.

Als gemeinnützige Stiftung des öffentlichen Rechts stehen wir ständig unter der Aufsicht der Regierung von Oberbayern, die Verwendung des Stiftungskapitals zur Erzielung von Erträgen und deren ausschließliche Verwendung zu den satzungsgemäßen Zwecken ist damit garantiert. Eine missbräuchliche Verwendung ist  - mehr als bei Vereinen oder Institutionen - damit ausgeschlossen, selbst bei der Auflösung der Stiftung würde das Kapital zu 100% den örtlichen Gebietskörperschaften zufließen. Ihre Spende oder Ihr Stiftungsbeitrag ist bei uns gut aufgehoben! Eine Zustiftung oder ein Erbe in unser Grundstockvermögen kann nicht verloren gehen!

Der Stiftungsvorstand hat langjährige, berufsmäßige Erfahrungen in der privaten Vermögensverwaltung und Anlageberatung. Durch das Stiftungsrecht und die dauerhaft vollständig ehrenamtliche Tätigkeit der Stiftungsfunktionäre ist die Nachhaltigkeit Ihres Beitrags gesichert, die Erträge kommen ungeschmälert den Stiftungszwecken in Miesbach zu Gute. Durch unsere Gemeinnützigkeit können Spenden steuerlich geltend gemacht werden, das Stiftungsrecht vermeidet Erbschaftssteuer für Ihr Vermächtnis, unabhängig vom Betrag!

Informieren Sie sich hier über die Stiftungszwecke und unsere Förderungstätigkeit. Wenden Sie sich bei Interesse vertrauensvoll an den Vorstand. Wir können Ihnen auch unabhängige Rechtsberatung (Honorartätigkeit) durch einen in Miesbach ansässigen Rechtsanwalt vermitteln.

Viele kleine und große Beiträge dokumentieren das Vertrauen in unsere Organisation und die Identifikation mit unseren Zielen! Wir genießen auch das Vertrauen der örtlichen Körperschaften und kommunalen Institutionen, dadurch kann die Nachhaltigkeit der geförderten Projekte garantiert werden

Bereits ab 500.- € Zustiftungsbetrag pro steuerpflichtiger Person können Sie Miteigentümer der Klosterwiese und stimmberechtigtes Mitglied der Stifterversammlung werden.

Neben den Stiftern und Spendern, deren finanzielle Beiträge unsere satzungsgemäße Arbeit ermöglichen, möchten wir ganz besonders auch die vielen Helfer und Gönner erwähnen, die uns mit ehrenamtlicher Arbeit, professioneller Hilfe und Sachleistungen unterstützen. weiter >>

Kontakt / Anfahrtsplan

Klosterwiese Miesbach
Münchner Str. 5
83714 Miesbach

Postanschrift
Bürgerstiftung Miesbach
Waldeckerhöhe 4
83714 Miesbach


Tel: 08025 / 8069
Fax: 08025 / 92 44 723

Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee
BYLADEM1MIB
DE19 7115 2570 0012 0800 24

Raiffeisenbank im Oberland
GENODEF1MIB
DE18 7016 9598 0001 8160 71

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